Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der Laucks GmbH – Wöhrder Hauptstraße 1 in D – 90489 Nürnberg  (im Folgenden LAUCKS genannt)
für den Verkauf in unserem Onlineshop, erreichbar über www.plakat-blitz.de, www.plakatblitz.de, www.nürnberg-druck.de, www.nürnbergdruck.de, www.nuernberg-druck.de, www.nuernbergdruck.de und www.laucks.de

  • 1 Allgemeines
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werbe- und Druckaufträge zwischen LAUCKS und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, privat Personen oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Werbeaufträge sind Verträge über die Erstellung von Werbung (z..B. PLAKATE, FLYER, BANNER, BEDRUCKTE T-SHIRTS und AUFKLEBER).
    2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, LAUCKS hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn LAUCKS den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
    3. Sämtliche Vereinbarungen zwischen LAUCKS und dem Auftraggeber, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
    4. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von LAUCKS gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung trifft die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen brachenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
    6. Die vorgesehenen oder vereinbarten Termine und Lieferzeiten werden nach Möglichkeit von LAUCKS eingehalten. Ist eine Terminvereinbarung, oder Lieferzeit nicht möglich, wird dies innerhalb der unmittelbar davor oder danach stehenden Zeit erfüllt.
    7. LAUCKS ist berechtigt bei Bestellungen und Auftragsanfragen, Informationen zum Zahlungsverhalten bei der SCHUFA Holding AG sowie anderen Wirtschaftsauskunftei und Inkassodienstleister einzuholen. Offene Rechnungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 20 Arbeitstagen, können von LAUCKS an ein Inkassounternehmen weiter geleitet werden, die Kosten hierfür trägt der Schuldner.
    8. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
    9. LAUCKS behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder Ihrer technischen Qualität abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ihr Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. In der Beurteilung des moralischen, politischen oder religiösen Inhalts von Werbung schließt sich LAUCKS den Grundsetzen der Richtlinie an.

    §2 Vertragsschluss, Buchung und Rücktritt
    1. Werbeaufträge werden von LAUCKS als Fest- oder Abrufaufträge angenommen. Sie sind erst verbindlich, wenn LAUCKS eine Auftragsbestätigung erteilt hat oder den Bestellstatus im Shop auf in Bearbeitung umgestellt  hat.
    2. Wird ein Auftrag kurzfristig (kürzer als 10 Werktage vor Auftragsbeginn) vom Auftraggeber storniert oder verschoben, so kann LAUCKS 50% des Auftragsvolumens und die bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Aufträge die sich bereits im Druckprozess befinden, können nicht storniert werden.

    §3 Preise und Zahlung
    1. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist in den Preisen eingeschlossen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über den Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch LAUCKS bleibt vorbehalten.
    7. Bei Tarifänderungen über 15% ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    §4 Leistungsinhalt und Mängelanspruch
    1. LAUCKS gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge. Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten
    2. Kann ein Auftrag wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von LAUCKS oder einem dritten nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technische Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt werden so ist LAUCKS berechtigt, dies nachzuholen.
    3. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck des Auftrages nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen einwandfreien Ersatz in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde.
    4. Werbespots, Flyer Layout sowie weitere Leistungen von LAUCKS werden dem Auftraggeber vor der endgültigen Erfüllung des Auftrages vorgelegt, hier besteht ggf. die Möglichkeit noch Änderungen vorzunehmen.
    5. Bei Druckaufträgen und Grafikdesign haftet LAUCKS nicht für dritte.
    6. Die Leistung von LAUCKS wird vom Auftraggeber akzeptiert, sobald er den erfüllten Auftrag entgegen nimmt und an die Öffentlichkeit mit dieser Leistung tritt, Auf Mängelanspruch wird vom Auftraggeber hier verzichtet.
    7. Der Auftraggeber hat den Auftrag von LAUCKS bei der Übergabe auf seine Vertragsgemäßheit zu überprüfen, und LAUCKS alle erkennbaren Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung  der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt der Auftrag als genehmigt.
    8. Mängelansprüche, die nicht auf Schadenersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer Verletzung von Garantien.
    9. Eine mangelhafte Leistung, die das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich beeinträchtigt und die von LAUCKS zu vertreten ist, berechtigt den Besteller, eine ersatzweise Leistung zu verlangen. Ist auch die zweite Leistung mit wesentlichen Mängeln behaftet, so ist der Besteller berechtigt, die Vertragssumme zu mindern.

    §5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung.
    2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Inhalt der Werbung nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt.

    §6 Begrenzung von Schadensansprüchen 
    1. Schadensersatzansprüche gegen LAUCKS oder Erfüllungsgehilfen von LAUCKS sind bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    §7 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
    1. Gerichtsstand bei Geschäftskunden ist für beide Vertragspartner Nürnberg.
    2. Gerichtsstand bei Privatkunden ist für beide Vertragspartner der Wohnort des Auftraggeber.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.